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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen |
Geltungsbereich
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die Allgemeinen
Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie
in der vom Zentralverband der Elektroindustrie e. V. empfohlenen
Fassung vom 27.05.1978 (Bundesanzeiger Nr. 96) mit den nachstehenden
Abänderungen und Ergänzungen. Abweichende Bedingungen unserer
Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt
haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn Sie im Einzelfall
nicht beigelegt sein sollten.
- Vertragsabschluss
Die Verkaufsangebote sind freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet werden.
Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung,
die auch die Rechnung sein kann, zustande, die für den Umfang
der Leistungspflicht maßgebend ist.
- Vertragsinhalt
Für die Richtigkeit der An- und Vorgaben des Käufers übernimmt
dieser ausschließlich die Gewähr. Soweit nach Vertragsabschluss
im Zuge der ständigen technischen Weiterentwicklung
Änderungen an den Produkten eintreten, darf die technisch
veränderte Ausführung geliefert werden. Für vom Käufer nicht
tolerierte Maße und Toleranzen, die auch von uns nicht
ausdrücklich bestätigt werden, gelten die handelsüblichen oder
nach DIN zulässigen Abweichungen.
- Lieferung
Von der bestellten Liefermenge darf bis zu 10 Prozent abgewichen
werden, Teillieferungen sind zulässig. Angegebene Lieferfristen
bestimmen ungefähr den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk nach
Erfüllung aller Fertigungsvoraussetzungen. Werden wir an der
Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren
Lieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht abzuwenden waren
oder durch Arbeitskämpfe sowie Naturereignisse gehindert, so
verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Lieferung
dadurch unmöglich, so entfällt unsere Lieferpflicht. Kommt der
Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, ihm beginnend
einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die
entstehenden Lagerkosten zu berechnen, mindestens jedoch
eine Vergütung zu fordern, die sich aus der Verzinsung des
Rechnungsbetrages mit 4 % p. a. über dem Rediskontsatz der
Deutschen Bundesbank errechnet. Werden uns nach
Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Käufers rechtfertigen, so dürfen wir vom
Vertrag zurücktreten, Vorauszahlungen verlangen oder unsere
Lieferung von einer Sicherheits-leistung abhängig machen.
Dies gilt auch, wenn fällige Forderungen nicht beglichen werden.
- Preis und Zahlung
Unsere Preise beruhen auf den Kostenverhältnissen bei
Auftragserteilung. Sie verstehen sich ohne Mehrwertsteuer,
ab Werk, unverpackt. Die Mehrwertsteuer wird mit dem am Tage
der Lieferung geltenden Satz gesondert ausgewiesen.
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto
vom Warenwert oder binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zu bezahlen. Andere Zahlungs- weisen bedürfen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der
Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens bleibt vorbehalten. Reparaturen und Serviceleistungen
sowie andere Lohnarbeiten sind nicht skontierbar und werden mit
dem Rechnungsdatum fällig.
- Gefahrübergang
Jede Gefahr geht spätestens auf den Käufer über, wenn die Ware
das Werk verlässt oder abholbereit oder versandbereit gemeldet ist.
Die Wahl des Versandweges und der Beförderungsmittel erfolgt
nach unserem Ermessen ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung.
Auf Kosten des Käufers kann die Sendung gegen Transportschäden
versichert werden.
- Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller
gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit
anderen Sachen untrennbar verbunden oder vermengt, so werden wir
von der so entstandenen Sache Miteigentümer. Forderungen aus der
Weiterveräußerung unserer Waren werden bei Veräußerung mit
anderen Waren in Höhe des Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware bereits jetzt an uns abgetreten.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware und die aus ihrer Be- oder
Verarbeitung entstandenen Sachen nur unter Eigentumsvorbehalt
veräußern und unsere Vorbehalts-rechte nicht durch irgendwelche
Verfügungen über die Ware beeinträchtigen.
- Gewährleistung
Die Garantiezeit beträgt 6 Monate, gerechnet vom Tage der Lieferung
an. Offenbare Mängel müssen binnen zwei Wochen, verdeckte
Mängel innerhalb der Garantiezeit, gerechnet vom Tage der Lieferung
an, geltend gemacht werden. Im Gewährleistungs-fall werden wir nach
unserer Wahl den vertragsmäßigen Zustand der Ware herstellen oder
kosten- und frachtfrei an den ursprünglichen Empfangsort Ersatz
gegen Rückgabe der mangelhaften Ware leisten. Ersetzte Ware wird
unser Eigentum. Für Ware, die von Dritten bearbeitet, durch äußere
Einwirkungen jeder Art verändert oder entgegen technischen
Richtlinien oder sonst wie unsachgemäß behandelt, benutzt worden
ist und für natürlichen Verschleiß, ist jegliche Gewährleistung
ausgeschlossen. Wir haften nicht für die betriebsmäßige Eignung
der gelieferten Ware, desgleichen nicht für die aus
nichtsachgemäßem Einsatz entstandenen oder entstehenden
Schäden. Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden sind
ausgeschlossen. Für Widerstands-thermometer, Thermoelemente und
Schutzarmaturen sowie für andere unter erschwerten, uns teilweise
nicht bekannten Betriebsbedingungen arbeitenden Teile kann keine
Gewähr für eine bestimmte Lebensdauer übernommen werden.
Bei Messgeräten werden Abweichungen der Messgenauigkeit nur
dann anerkannt, wenn diese außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen
liegen. Die Verkehrsfehlergrenzen betragen im Normalfall das
Doppelte der in den technischen Daten oder Lieferspezifikationen
genannten Fehlergrenzen oder Toleranzen. Beanstandete Geräte
oder Teile dürfen auf unsere Kosten nicht ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung zum Versand gebracht werden. Wird bei Überprüfung der
Beanstandung kein Mangel festgestellt, so gehen die Transport-,
Verpackungs- und sonstigen Kosten zu Lasten des Käufers.
Zur Beseitigung eines Mangels hat der Käufer angemessene Zeit,
mindestens aber 4 Wochen, einzuräumen. Entstehende Mehrkosten
dadurch, dass die Mängelbeseitigung an einem dritten Ort vorzunehmen
ist, hat der Käufer zu tragen. Bei Zahlungsverzug und Kreditverfall
können wir die Gewährleistung verweigern.
- Haftung für Kundenmaterial, Reparaturen
Wird vom Käufer angeliefertes Material bei der Be- oder Verarbeitung
beschädigt oder unbrauchbar, so haften wir nur, wenn der Schaden
durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, jedoch nur bis zur Höhe
von 10 % des Bearbeitungswertes. Bei uns lagerndes Kundenmaterial
ist gegen Einbruchdiebstahl und Brand versichert.
- Schutzrechte
Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen
Spezifikationen des Käufers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt
uns der Käufer von allen Ansprüchen frei.
- Gerichtsstand und Rechtsanwendung
Gerichtsstand ist Gladbeck. Auch für Auslandsgeschäfte gilt
ausschließlich deutsches Recht.
- Ergänzung
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die
Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
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